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SPOTLIGHT – GOÄ-Entwurf (4)

Im aktuellen Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte stößt eine umstrittene "Stichtagsregelung" auf Kritik - könnte sie den Zugang der Patientinnen und Patienten zu medizinischen Innovationen unnötig erschweren?

25. Aug. 2025


Dr. med. dent. Michael Striebe

Der Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte von Bundesärztekammer und Privater Krankenversicherung liegt vor. In loser Folge werden im SPOTLIGHT einzelne Aspekte des Entwurfs kommentiert.

 

Als Voraussetzung der Berechnung einer Leistung im Wege der Analogie implementiert der GOÄ-Entwurf in § 6 eine „Stichtagsregelung“, die bei Novellierung der GOZ im Jahr 2012 aufgrund erwiesener Untauglichkeit abgeschafft wurde.

 

Auch die Regelung im GOÄ-Entwurf wird sich voraussichtlich als ungeeignet erweisen, denn wann wurde eine Leistung „erstmals im Geltungsbereich der GOÄ angewandt“? Wurde ggf. eine Leistung auch nur experimentell in einer spezialisierten Fachklinik vor dem Stichtag (01.01.2018) angewandt, wäre eine analoge Berechnung unter Umständen nicht möglich.

 

Damit aber wird die Teilhabe der Patienten am medizinischen Fortschritt maßgeblich behindert.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

Beruflicher Werdegang
Jahrgang 1957
1978–1983 Studium der Zahnmedizin und Promotion an der Universität Marburg
1983–1985 Assistentenzeit und Stabsarztfunktion bei der Bundeswehr Seit 1985 niedergelassen in eigener Praxis in Hannover

Funktionen & Engagement
Im Lauf der vergangenen 15 Jahre u. a.:
Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen Vorsitzender der GOZ Arbeitsgruppe Nord Mitglied des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer Mitglied des Ausschusses Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer Co-Autor des Kommentars der BZÄK zur GOZ Mitglied des Beratungsforums von Bundeszahnärztekammer, Privater Krankenversicherung und der Beihilfe aus Bund und Ländern

Veröffentlichungen & Expertise
Über 300 Veröffentlichungen zum zahnärztlichen Gebührenrecht Gutachterliche Tätigkeit als zahnärztlicher Sachverständiger