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RECHTeinfach – Verbot von Finanzinvestoren-MVZ?

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Nationalstaaten Regelungen treffen dürfen, die die Beteiligung von Finanzinvestoren an Rechtsanwaltschaftsgesellschaften verbieten darf.

07. Apr. 2025


Dr. med. dent. Michael Striebe

Der Europäische Gerichtshof (Az.: C-295/23 vom 19.12.2024) hat entschieden, dass Nationalstaaten, im zu entscheidenden Fall Deutschland, Regelungen (§ 59 Bundesrechtsanwaltsordnung) treffen darf, die die Beteiligung von Finanzinvestoren an Rechtsanwaltschaftsgesellschaften verbieten darf.

Eine derartige, rein unter Renditegesichtspunkten erfolgende Beteiligung sei geeignet, die Unabhängigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Beachtung beruflicher Pflichten und damit die Interessen der Mandanten zu beeinträchtigen.

Die Entscheidung ist ausschließlich in Bezug auf Rechtsanwaltschaftsgesellschaften ergangen.

Es stellt sich allerdings in diesem Zusammenhang die berechtigte Frage, warum der deutsche Gesetzgeber die Schutzwürdigkeit der Bevölkerung bei der Vertretung ihrer rechtlichen Belange höher einstuft als den Patientenschutz bei der Beteiligung von Finanzinvestoren an (zahn-)medizinischen Versorgungszentren. 

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

Beruflicher Werdegang
Jahrgang 1957
1978–1983 Studium der Zahnmedizin und Promotion an der Universität Marburg
1983–1985 Assistentenzeit und Stabsarztfunktion bei der Bundeswehr Seit 1985 niedergelassen in eigener Praxis in Hannover

Funktionen & Engagement
Im Lauf der vergangenen 15 Jahre u. a.:
Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen Vorsitzender der GOZ Arbeitsgruppe Nord Mitglied des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer Mitglied des Ausschusses Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer Co-Autor des Kommentars der BZÄK zur GOZ Mitglied des Beratungsforums von Bundeszahnärztekammer, Privater Krankenversicherung und der Beihilfe aus Bund und Ländern

Veröffentlichungen & Expertise
Über 300 Veröffentlichungen zum zahnärztlichen Gebührenrecht Gutachterliche Tätigkeit als zahnärztlicher Sachverständiger