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RECHTeinfach – Reden ist doch Gold

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Aufklärungsformulare nicht geeignet sind, eine adäquate mündliche Aufklärung zu ersetzen.

28. Mai 2025


Dr. med. dent. Michael Striebe

Insbesondere im Vorfeld von chirurgischen Maßnahmen hat es sich etabliert, auf den geplanten Eingriff ausgerichtete Aufklärungsbögen zu verwenden. Deren Einsatz ist durchaus sinnvoll, erleichtern sie es doch dem Arzt, eine vollumfängliche Aufklärung vorzunehmen und versetzen den Patienten in die Lage, die Aufklärung noch einmal „in Ruhe“ zu überdenken und gegebenenfalls Nachfragen zu stellen.

Der Bundesgerichtshof (BGH Az.: VI ZR 188/23 vom 5.11.2024) hat nunmehr allerdings entschieden, dass derartige Formulare nicht geeignet sind, eine adäquate mündliche Aufklärung zu ersetzen.

Insbesondere über aufklärungspflichtige Risiken muss mündlich aufgeklärt werden, um wirksam zu sein.

Somit können Aufklärungsbögen zwar ergänzend Verwendung finden, die wesentlichen Aufklärungsinhalte müssen jedoch (auch) gesprächsweise vermittelt werden. Dadurch soll der Arzt in die Lage versetzt werden, Verständnisdefizite zu erkennen und zu beheben, um dem Patienten eine sachgerechte und wirksame Einwilligung in den Eingriff zu ermöglichen.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

Beruflicher Werdegang
Jahrgang 1957
1978–1983 Studium der Zahnmedizin und Promotion an der Universität Marburg
1983–1985 Assistentenzeit und Stabsarztfunktion bei der Bundeswehr Seit 1985 niedergelassen in eigener Praxis in Hannover

Funktionen & Engagement
Im Lauf der vergangenen 15 Jahre u. a.:
Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen Vorsitzender der GOZ Arbeitsgruppe Nord Mitglied des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer Mitglied des Ausschusses Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer Co-Autor des Kommentars der BZÄK zur GOZ Mitglied des Beratungsforums von Bundeszahnärztekammer, Privater Krankenversicherung und der Beihilfe aus Bund und Ländern

Veröffentlichungen & Expertise
Über 300 Veröffentlichungen zum zahnärztlichen Gebührenrecht Gutachterliche Tätigkeit als zahnärztlicher Sachverständiger